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fragen_und_antworten:befristung_nach_tzbfg

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fragen_und_antworten:befristung_nach_tzbfg [2012/10/01 18:24]
fragen_und_antworten:befristung_nach_tzbfg [2012/10/01 18:24] (aktuell)
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 +Befristungsmöglichkeiten
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 +nach dem Gesetz  über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge - TzBfG
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 +(aktualisiert 31.05.2007)
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 +----
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 +1. Befristungsmöglichkeiten -  vorrangig für Absolventen, Umschüler und externe Bewerber
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 +Variante I - § 14 Abs. 1 Nummer 2 TzBfG
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 +//… __Befristung im Anschluss an eine Ausbildung__ oder ein Studium, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine   Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
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 +!!! Anschlussbeschäftigung muss nicht beim selben   Arbeitgeber erfolgen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen mit diesem   Instrument Arbeitgeber angehalten werden, Absolventen, Umschülern usw. die Möglichkeit einzuräumen, Berufserfahrungen zu      sammeln.
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 +
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 +
 +Variante II - § 14 Abs. 1 Nummer 5 TzBfG
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 +
 +**… __Befristung zur Erprobung__ …** 
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 +
 +!!! Nach ständiger   Rechtsprechung des BAG als Befristungsgrund anerkannt – __Dauer der   Befristung aber abhängig vom konkreten Einzelfall__ (Art der   Tätigkeit, Verantwortlichkeit usw.) – für den Bereich des Pflege-   und Funktionsdienstes ist eine Befristungsdauer von mehr als 2 Jahren kaum vertretbar.//\\ 
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 +
 +Variante III - § 14 Abs. 2 TzBfG
 +
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 +Die kalendermäßige Befristung eines   Arbeitsvertrages __ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes__ ist   bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser __Gesamtdauer   von zwei Jahren__ ist auch die __höchstens dreimalige   Verlängerung__ eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages   zulässig.
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 +
 +!!! Beschränkt auf die   __erstmalige Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber.__ Soll nach   Ablauf dieser zwei Jahre eine Weiterbeschäftigung erfolgen, wird im   Regelfall ein unbefristetes Arbeitsrechtsverhältnis geschlossen.            Formalrechtlich besteht allerdings auch die Möglichkeit zur            befristeten Weiterbeschäftigung – z.B. weil nur eine            "Vertretungsstelle aufgrund Erziehungsurlaub" frei ist. In            diesem Fall kommt dann § 14 Abs. 1 Nummer 3 TzBfG zur Anwendung.**//// ** 
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 +
 +2. allgemeine Befristungsgründe - auch  für bereits befristet Beschäftigte//\\ 
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 +Variante I - § 14 Abs. 1 Nummer 1 TzBfG**//\\ 
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 +
 +… der betriebliche __Bedarf an der Arbeitsleistung   nur vorübergehend__ besteht, …
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 +!!! Nur für vorübergehenden   __erhöhten Arbeitskräftebedarf__ oder einen __künftig wegfallenden   Arbeitskräftebedarf__. Die jeder wirtschaftlichen Tätigkeit innewohnende   Unsicherheit über die künftige Entwicklung und den dadurch hervorgerufenen   **//__wechselnden Bedarf an Arbeitskräften wird hiermit nicht   kompensiert__//**. Diesen Fällen trägt das Gesetz durch die   Zulassung befristeter Beschäftigung ohne sachlichen Grund (Abs. 2 und 3)   Rechnung.
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 +//\\ 
 +//**** 
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 +Variante II - § 14 Abs. 1 Nummer 3 TzBfG**//\\ 
 +// ****** 
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 +
 +… der Arbeitnehmer __zur Vertretung eines anderen   Arbeitnehmers__ beschäftigt wird, …
 +
 +
 +!!! Klassischer   Befristungsgrund bei vorübergehendem Bedarf infolge von __Krankheit,   Elternzeit, Beurlaubung, Einberufung zum Wehrdienst, Abordnung ins Ausland__.//\\ 
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 +
 +Variante III - § 14 Abs. 1 Nummer 4 TzBfG
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 +
 +… die __Eigenart der Arbeitsleistung__ die Befristung rechtfertigt,
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 +
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 +//!!! Rechtsprechung aus   der Rundfunkfreiheit bzw. Freiheit der Bühnen. – für den Verwaltungs- sowie Pflege- und   Funktionsdienst __eher nicht zutreffend__.**//\\ 
 +// ** 
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 +Variante IV - § 14 Abs. 1 Nummer 6 TzBfG
 +
 +
 +… __in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe__ …
 +
 +
 +!!! Nach der   Rechtsprechung anerkannter Befristungsgrund, wenn ein Arbeitnehmer __aus   sozialen Gründen vorübergehend beschäftigt__ werden soll   (beispielsweise Überbrückung bis zum Beginn eines Studiums oder für   die Dauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, wenn hinreichend          gewiss ist, dass diese nicht verlängert wird).//\\ 
 +// 
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 +Variante V - § 14 Abs. 1 Nummer 7 TzBfG//\\ 
 +//… der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet   wird, die __haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung   bestimmt__ sind, …
 +
 +
 +!!! __im Stellenplan als   befristet ausgewiesene Stellen__ – für den Verwaltungs- sowie den Pflege- und   Funktionsdienst kaum zutreffend - aber auch für Stellen, die __aus   Mitteln Dritter __ (z.B. für Forschungsprojekte)__vergütet__ werden.//\\ 
 +// 
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 +
 +**Variante VI - § 14 Abs. 1 Nummer 8  TzBfG** </font>
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 +
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 +//… die Befristung auf einem __gerichtlichen Vergleich__ beruht.
  
fragen_und_antworten/befristung_nach_tzbfg.txt · Zuletzt geändert: 2012/10/01 18:24 (Externe Bearbeitung)