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fragen_und_antworten:darf_der_das

Darf der das ?

(aktualisiert 25.05.2007)


Immer wieder erreichen den Personalrat Anfragen, wie:

„Darf mein Chef mir eigentlich kündigen ?“

„Kann mir meine Oberschwester eine Abmahnung erteilen ?“

„Hat mein Abteilungsleiter das Recht, meine Arbeitszeit ohne mein Einverständnis zu ändern ?“

Da offensichtlich bei vielen Mitarbeitern - aber scheinbar auch so manchem Vorgesetzten - diesbezüglich Unsicherheiten bestehen, wollen wir versuchen, Ihnen Antworten auf diese und ähnliche Fragen des alltäglichen Arbeitsrechts an unserer Einrichtung zu geben.

Wer darf was an Ihrem Arbeitsvertrag ändern?

Als Faustregel gilt: Alles, was in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Inhalt des Arbeitsvertrages steht, kann nur direkt zwischen Ihnen - als betroffenem Arbeitnehmer - und dem Geschäftsbereich Personal - als in Personalangelegenheiten befugter Arbeitgebervertreter - geregelt werden.

Das betrifft insbesondere:

- Arbeitsaufgabe

- Entgeltgruppe

- Arbeitszeitumfang

- Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Änderung des Arbeitsvertrages in einem oder mehreren dieser Punkte ist entweder einvernehmlich (per Änderungsvertrag zu einem Wirksamkeitstermin, der zwischen dem Geschäftsbereich Personal und MitarbeiterIn auszuhandeln ist) oder im Rahmen einer Kündigung bzw. Änderungskündigung (unter Einhaltung der Kündigungsfristen!) möglich.

Sollte Ihr Chef, Ihre Oberschwester, Ihr Abteilungsleiter usw. den Wunsch verspüren, an Ihrem Arbeitsvertrag Korrekturen vornehmen zu wollen, muss er sich mit einem sachlich begründeten Antrag an den Geschäftsbereichsleiter Personal, Herrn Hauke, wenden.

Dieser befindet dann nach Prüfung der Sach- und Rechtslage über diesen Antrag.

Soll dem Antrag stattgegeben werden, wird im Regelfall der Kontakt mit dem Mitarbeiter aufgenommen, um eine einvernehmliche Veränderung des Arbeitsvertrages zu erzielen.

Doch Vorsicht, wer unüberlegt sein Einverständnis erklärt, beraubt sich u. U. schnell wertvoller Rechte, denn unterschrieben ist unterschrieben …

Also, Ruhe bewahren und Bedenkzeit (mind. 1 Tag) erbitten! Sollte diese Ihnen jedoch verweigert werden, ist äußerste Achtsamkeit geboten. Unterschreiben Sie nichts vorschnell !

Hören Sie sich das „Angebot“ des Änderungsvertrages gut an, fragen Sie bei Unklarheiten nach den Auswirkungen, machen Sie sich Notizen und bestehen Sie auf eine Unterbrechung des Gesprächs. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Personalrat auf! Gemeinsam schätzen wir die Konsequenzen für Sie ein und suchen nach Lösungsmöglichkeiten. Lassen Sie sich nicht verunsichern; noch keinem Mitarbeiter ist ein wirklich gutes Angebot „durch die Lappen gegangen“, nur weil er sicherheitshalber den Personalrat um Unterstützung gebeten hat.

fragen_und_antworten/darf_der_das.txt · Zuletzt geändert: 2012/10/01 08:40 (Externe Bearbeitung)