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fragen_und_antworten:darf_der_das

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fragen_und_antworten:darf_der_das [2012/10/01 08:40]
fragen_und_antworten:darf_der_das [2012/10/01 08:40] (aktuell)
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 +**Darf  der das ? ** 
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 +(aktualisiert 25.05.2007)
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 +Immer wieder erreichen den Personalrat Anfragen,  wie:
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 +"Darf mein Chef mir  eigentlich kündigen ?"
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 +"Kann mir meine  Oberschwester eine Abmahnung erteilen ?"
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 +"Hat mein Abteilungsleiter  das Recht, meine Arbeitszeit ohne mein  Einverständnis zu ändern ?"
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 +Da offensichtlich bei vielen Mitarbeitern - aber  scheinbar auch so manchem Vorgesetzten - diesbezüglich Unsicherheiten bestehen,  wollen wir versuchen, Ihnen Antworten auf diese und ähnliche Fragen des  alltäglichen Arbeitsrechts an unserer Einrichtung zu geben.
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 +**//Wer  darf was an Ihrem Arbeitsvertrag ändern?// ** 
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 +Als Faustregel gilt: **Alles**, was in unmittelbarem **Zusammenhang  mit** dem Inhalt des **Arbeitsvertrages** steht, kann **nur direkt  zwischen Ihnen** - als betroffenem Arbeitnehmer - **und dem Geschäftsbereich Personal** - als in Personalangelegenheiten befugter Arbeitgebervertreter - **geregelt** werden.
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 +Das betrifft insbesondere:
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 +- Arbeitsaufgabe
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 +- Entgeltgruppe
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 +- Arbeitszeitumfang
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 +- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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 +Die **Änderung des Arbeitsvertrages** in einem oder  mehreren dieser Punkte ist entweder **einvernehmlich ** (per Änderungsvertrag  zu einem Wirksamkeitstermin, der zwischen dem Geschäftsbereich Personal und MitarbeiterIn  auszuhandeln ist) oder im Rahmen einer **Kündigung bzw. Änderungskündigung** (unter Einhaltung der Kündigungsfristen!) möglich.
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 +Sollte Ihr **Chef**, Ihre **Oberschwester**, Ihr **Abteilungsleiter** usw. den Wunsch verspüren, an Ihrem **Arbeitsvertrag Korrekturen** vornehmen  zu wollen, muss er sich mit einem sachlich begründeten **Antrag an** **den** **Geschäftsbereichsleiter Personal**, Herrn Hauke, wenden.
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 +Dieser befindet dann nach Prüfung  der Sach- und Rechtslage über diesen Antrag.
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 +Soll dem Antrag stattgegeben werden, wird im Regelfall der  Kontakt mit dem Mitarbeiter aufgenommen, um eine **einvernehmliche Veränderung  des Arbeitsvertrages** zu erzielen.
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 +Doch **Vorsicht**, wer unüberlegt sein Einverständnis  erklärt, beraubt sich u. U. schnell wertvoller Rechte, denn **unterschrieben  ist unterschrieben …** 
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 +Also, Ruhe bewahren und **Bedenkzeit** (mind. 1 Tag) **erbitten**!  Sollte diese Ihnen jedoch verweigert werden, ist äußerste Achtsamkeit geboten.  **Unterschreiben Sie nichts vorschnell !** 
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 +Hören Sie sich das "Angebot" des  Änderungsvertrages gut an, fragen Sie bei Unklarheiten nach den Auswirkungen,  machen Sie sich Notizen und bestehen Sie auf eine Unterbrechung des Gesprächs. **Nehmen  Sie Kontakt mit Ihrem Personalrat auf!** Gemeinsam schätzen wir die  Konsequenzen für Sie ein und suchen nach Lösungsmöglichkeiten. Lassen Sie  sich nicht verunsichern; noch keinem Mitarbeiter ist ein wirklich gutes Angebot  "durch die Lappen gegangen", nur weil er sicherheitshalber den  Personalrat um Unterstützung gebeten hat.
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fragen_und_antworten/darf_der_das.txt · Zuletzt geändert: 2012/10/01 08:40 (Externe Bearbeitung)