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fragen_und_antworten:wer_hat_ihnen_was_zu_sagen

Wer hat Ihnen was zu sagen?

(aktualisiert 25.05.2007)


Was die Frage soll? - Ganz einfach, auch Dienstvorgesetzte haben nur bestimmte Verantwortungsbereiche.

An dieser Stelle mal wieder eine Faustregel:

Jeder Chef ist nur für sein Revier verantwortlich.

Innerhalb diesem obliegt ihm sowohl die fachliche als auch die dienstrechtliche Aufsicht. Er hat zu verantworten, dass „sein Laden läuft.“ Dafür ist er mit dem sogenannten „Direktionsrecht“ ausgestattet. Dieses Direktionsrecht versetzt ihn in die Lage, seinen Unterstellten Arbeitsaufgaben zuzuweisen und Termine bis zu deren Erledigung vorzugeben. Allerdings muss er sich bei der Ausübung dieses Direktionsrechts im Rahmen der gesetzlichen, tariflichen und betriebsintern vereinbarten (Dienstvereinbarungen) Bestimmungen bewegen.

Das zwingt den Vorgesetzten, sich mit solchen Fragen zu beschäftigen, wie

Sind die Unterstellten in der fachlichen Lage, die übertragenen Arbeitsaufgaben zu erfüllen, d. h. besitzen sie die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen - sind ggf. Weiterbildungen / Zusatzausbildungen usw. notwendig?

oder

Können die gestellten Arbeitsaufgaben objektiv betrachtet innerhalb der geforderten Terminsetzung auch erledigt werden, ohne gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. Tarifverträge zu verstoßen? - In welchen Abhängigkeiten zu anderen Bereichen stehen die betroffenen Arbeitnehmer dabei?

Der verantwortungsvolle Leiter klassifiziert sich somit nicht nur durch die Wahrnehmung seiner Weisungs- und Kontrollfunktion, sondern auch durch geschicktes Management in der Personalentwicklung seiner Verantwortungsbereichs.

Wird die fachliche Verantwortung des Chefs und in diesem Zusammenhang sein Weisungsrecht im Regelfall zweifelsfrei sein, so finden sich bei der Umsetzung des dienstrechtlichen Direktionsrechts enge Grenzen.

Im öffentlichen Dienst (auch unsere A.ö.R. zählt dazu) ist in dieser Hinsicht fast alles rechtlich geregelt - sei es durch Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen oder das sogenannte Richterrecht, also die herrschende Rechtsprechung.

Deshalb bleibt dem Vorgesetzten rechtlich im Regelfall kaum ein persönlicher Ermessensspielraum. Er übt dienstrechtlich in erster Linie eine Kontroll- und Steuerfunktion aus. Stellt er einen Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten oder Nebenpflichten durch einen Arbeitnehmer fest, muss er - soweit möglich und angemessen - die Ursache ergründen und dem Geschäftsbereich Personal gegenüber anzeigen. Dort wird dann (ggf. unter Einbeziehung der Rechtsabteilung) über den weiteren Fortgang entschieden.

Im Klartext: Der Geschäftsbereichsleiter Personal entscheidet - nach Anhörung des Mitarbeiters - ob z. B. ein Fehlverhalten abmahnungs- oder kündigungswürdig ist, nicht Ihr Chef, Oberschwester, Abteilungsleiter …

Warum das so ist? - Weil eben die beiderseitigen Rechtsansprüche aus dem Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst sehr weit und umfassend geregelt sind. Deshalb ist es auch keinem Chef bzw. Chefin zuzumuten, dass sie neben ihrer Fachkompetenz in alle geheimen Winkel des Arbeitsrechts eingeweiht sind.

Die Mitarbeiter haben in der Folge des Hochschulmedizingesetzes einen Arbeitsvertrag mit dem Universitätsklinikum Magdeburg (Anstalt öffentlichen Rechts) und nicht mit dem Chef „xyz“.

Darum kann beispielsweise ein Klinik- oder Institutsleiter, wenn er feststellt, dass die zeitliche Lage der Arbeitszeit seiner Mitarbeiter für die Erbringung der Arbeitsleistung ungünstig ist, nicht kurzerhand diese einfach ändern. Er muss sich vielmehr mit einem begründeten Antrag an den Geschäftsbereichsleiter Personal wenden. Dieser entscheidet dann nach Rücksprache mit den weiter zu beteiligenden Gremien (z.B. KliVo, ÄD, DPD, PR usw.) unter der Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen.

Soweit die Theorie - sie beschreibt den formalrechtlichen Anspruch, den Sie als Arbeitnehmer im Umgang mit ihren Rechten und Pflichten haben.

Leider hören wir aber auch immer wieder von Fällen, in denen diese Spielregeln nicht eingehalten werden -kommen Sie im Zweifelsfall zu ihrem Personalrat.

fragen_und_antworten/wer_hat_ihnen_was_zu_sagen.txt · Zuletzt geändert: 2012/10/01 08:55 (Externe Bearbeitung)