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fragen_und_antworten:wer_hat_ihnen_was_zu_sagen

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fragen_und_antworten:wer_hat_ihnen_was_zu_sagen [2012/10/01 08:55] (aktuell)
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 +**Wer hat  Ihnen was zu sagen? ** 
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 +(aktualisiert 25.05.2007)
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 +Was die Frage soll? - Ganz einfach, auch Dienstvorgesetzte  haben nur bestimmte Verantwortungsbereiche.
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 +An dieser Stelle mal wieder eine Faustregel:
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 +//Jeder Chef ist nur für sein Revier verantwortlich.// 
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 +Innerhalb diesem obliegt ihm sowohl die fachliche als auch  die dienstrechtliche Aufsicht. Er hat zu verantworten, dass "sein Laden  läuft." Dafür ist er mit dem sogenannten "Direktionsrecht"  ausgestattet. Dieses Direktionsrecht versetzt ihn in die Lage, seinen  Unterstellten Arbeitsaufgaben zuzuweisen und Termine bis zu deren Erledigung  vorzugeben. Allerdings muss er sich bei der Ausübung dieses Direktionsrechts im  Rahmen der gesetzlichen, tariflichen und betriebsintern vereinbarten  (Dienstvereinbarungen) Bestimmungen bewegen.
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 +Das zwingt den Vorgesetzten, sich mit solchen Fragen zu  beschäftigen, wie
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 +//Sind  die Unterstellten in der fachlichen Lage, die übertragenen Arbeitsaufgaben zu  erfüllen, d. h. besitzen sie die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen -  sind ggf. Weiterbildungen / Zusatzausbildungen usw. notwendig?// 
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 +oder
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 +//Können  die gestellten Arbeitsaufgaben objektiv betrachtet innerhalb der geforderten  Terminsetzung auch erledigt werden, ohne gegen gesetzliche Bestimmungen bzw.  Tarifverträge zu verstoßen? - In welchen Abhängigkeiten zu anderen Bereichen  stehen die betroffenen Arbeitnehmer dabei?// 
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 +Der verantwortungsvolle Leiter klassifiziert sich somit nicht  nur durch die Wahrnehmung seiner Weisungs- und Kontrollfunktion, sondern auch  durch geschicktes Management in der Personalentwicklung seiner  Verantwortungsbereichs.
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 +Wird die fachliche Verantwortung des Chefs und in diesem  Zusammenhang sein Weisungsrecht im Regelfall zweifelsfrei sein, so finden sich  bei der Umsetzung des dienstrechtlichen Direktionsrechts enge Grenzen.
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 +Im öffentlichen Dienst (auch unsere A.ö.R. zählt dazu) ist in dieser Hinsicht fast alles  rechtlich geregelt - sei es durch Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen  oder das sogenannte Richterrecht, also die herrschende Rechtsprechung.
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 +Deshalb bleibt dem Vorgesetzten rechtlich im Regelfall kaum  ein persönlicher Ermessensspielraum. Er übt dienstrechtlich in erster Linie  eine Kontroll- und Steuerfunktion aus. Stellt er einen Verstoß gegen die  arbeitsvertraglichen Pflichten oder Nebenpflichten durch einen Arbeitnehmer  fest, muss er - soweit möglich und angemessen - die Ursache ergründen und dem Geschäftsbereich Personal gegenüber anzeigen. Dort wird dann (ggf. unter Einbeziehung  der Rechtsabteilung) über den weiteren Fortgang entschieden.
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 +Im Klartext: **Der Geschäftsbereichsleiter Personal  entscheidet** - nach Anhörung des Mitarbeiters - ob z. B. ein Fehlverhalten  abmahnungs- oder kündigungswürdig ist, **nicht  Ihr Chef, Oberschwester, Abteilungsleiter … ** 
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 +Warum das so ist? - Weil eben die beiderseitigen  Rechtsansprüche aus dem Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst sehr weit und  umfassend geregelt sind. Deshalb ist es auch keinem Chef bzw. Chefin zuzumuten,  dass sie neben ihrer Fachkompetenz in alle geheimen Winkel des Arbeitsrechts  eingeweiht sind.
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 +Die Mitarbeiter haben in der Folge des Hochschulmedizingesetzes einen Arbeitsvertrag mit dem Universitätsklinikum Magdeburg  (Anstalt öffentlichen Rechts) und nicht mit dem Chef "xyz".
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 +Darum kann beispielsweise  ein Klinik- oder Institutsleiter, wenn er feststellt, dass die zeitliche Lage  der Arbeitszeit seiner Mitarbeiter für die Erbringung der Arbeitsleistung  ungünstig ist, nicht kurzerhand diese einfach ändern. Er muss sich vielmehr  mit einem begründeten Antrag an den Geschäftsbereichsleiter Personal wenden. Dieser  entscheidet dann nach Rücksprache mit den weiter zu beteiligenden Gremien (z.B.  KliVo, ÄD, DPD, PR usw.) unter der Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen.
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 +Soweit die Theorie - sie beschreibt den formalrechtlichen  Anspruch, den Sie als Arbeitnehmer im Umgang mit ihren Rechten und Pflichten  haben.
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 +Leider hören wir aber auch immer wieder von Fällen, in  denen diese Spielregeln nicht eingehalten werden -**kommen Sie im Zweifelsfall  zu  ihrem Personalrat**.
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fragen_und_antworten/wer_hat_ihnen_was_zu_sagen.txt · Zuletzt geändert: 2012/10/01 08:55 (Externe Bearbeitung)