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pr:prinfos:2016-09-teilzeit [2016/09/08 03:59] (aktuell) |
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+ | Im Rahmen einer Klausurtagung des Personalrates im Jahr 2016 wurden Vorträge gehalten, deren Inhalte auch für Sie von Interesse sein können. Die Präsentation zum Vortrag (farbiger) finden Sie hier als {{: | ||
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+ | ===== Teilzeitbeschäftigung - Möglichkeiten zur Verringerung der Arbeitszeit ===== | ||
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+ | ==== Rechtliche Grundlagen ==== | ||
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+ | __Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers__ | ||
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+ | \\ | ||
+ | Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, | ||
+ | Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, | ||
+ | (Teilzeit- und Befristungsgesetz § 2 (1)) | ||
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+ | Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, | ||
+ | (Teilzeit- und Befristungsgesetz § 2 (2)) | ||
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+ | __Rechtliche Grundlagen zur Verringerung der Arbeitszeit__ | ||
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+ | \\ | ||
+ | (1) Teilzeit- und Befristunsgesetz (TzBfG)\\ | ||
+ | (2) Manteltarifvertrag UK MD A.ö.R.\\ | ||
+ | (3) Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)\\ | ||
+ | (4) Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)\\ | ||
+ | (5) Altersteilzeitgesetz | ||
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+ | **(1) __Teilzeit- und Befristungsgesetz__ (speziell die §§ 6- 13)** | ||
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+ | Voraussetzungen: | ||
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+ | * das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten (§ 8 (1)) | ||
+ | * der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (§ 8 (7)) | ||
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+ | **Antragstellung gem. § 8:** \\ (2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens __drei Monate__ | ||
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+ | (3) Der __Arbeitgeber__ | ||
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+ | \\ (4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, | ||
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+ | (5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens **einen Monat** | ||
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+ | (6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat. | ||
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+ | \\ **<font 16px/ | ||
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+ | (1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, | ||
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+ | (2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, | ||
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+ | (3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die \\ Arbeit auf Abruf vereinbaren. | ||
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+ | **(2) __Manteltarifvertrag UK MD A.ö.R.__ | ||
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+ | Voraussetzungen: | ||
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+ | * siehe TzBfG | ||
+ | * Geltungsbereich entsprechend § 1 MTV UK MD A.ö.R. | ||
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+ | **Antragstellung gem. § 13 Teilzeitbeschäftigung: | ||
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+ | \\ (1) Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie | ||
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+ | a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder | ||
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+ | b) einen nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen und **dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange** | ||
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+ | (2) Beschäftigte, | ||
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+ | \\ (3) Ist mit früher Vollbeschäftigten auf ihren Wunsch eine nicht befristete Teilzeitbeschäftigung vereinbart worden, sollen sie bei späterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt werden. | ||
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+ | \\ Beispiel für einen aus Arbeitnehmersicht „falschen Teilzeit-Antrag“ | ||
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+ | **(3) __Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit__ | ||
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+ | Anspruch gem. § 1: \\ …., wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, \\ mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, \\ dieses Kind selbst betreut und erzieht und \\ keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. | ||
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+ | Anspruch gem. § 15: \\ …, mit ihrem Kind, \\ mit einem Kind, Anspruchsvoraussetzungen gem. § 1 (3) und (4) erfüllen, oder \\ mit einem Kind, dass sie in Vollzeitpflege nach § 33 SGB 8 aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und \\ dieses Kind selbst betreuen und erziehen. | ||
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+ | § 15 (4) BEEG (Tätigkeit während der Elternzeit) | ||
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+ | Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein. ….. \\ Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen __schriftlich__ | ||
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+ | § 15 (5) und (6) regeln die Mechanismen der Erörterung und das Procedere bei Nichteinigung, | ||
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+ | § 15 (7) Für den Anspruch auf Verringerung der AZ gelten folgende Voraussetzungen: | ||
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+ | 5. der Anspruch auf Teilzeit wurde dem Arbeitgeber \\ a) für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr sieben Wochen und \\ b) für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes 13 Wochen vor Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich mitgeteilt. | ||
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+ | Der Antrag muss den Beginn und Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll im Antrag angegeben werden. Falls der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung oder Verteilung der Arbeitszeit ablehnen will, muss er dies innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung tun. Hat ein Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit \\ 1. in einer Elternzeit zwischen der Geburt und dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens vier Wochen nach Zugang des Antrags oder \\ 2. in einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens acht Wochen nach Zugang des Antrags schriftlich abgelehnt, gilt die Zustimmung als erteilt und die Verringerung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers als festgelegt. …….. | ||
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+ | **Zur Vervollständigung weitere Möglichkeiten zur Verkürzung der Arbeitszeit** | ||
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+ | * Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) | ||
+ | * Altersteilzeitgesetz (AltTZG) | ||
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+ | ===== Vorteile der Teilzeitbeschäftigung ===== | ||
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+ | ^ARBEITGEBER ^ARBEITNEHMER | | ||
+ | |höherer Anteil qualifizierter/ | ||
+ | |Einsparpotential |mehr Zeit für andere Beschäftigungen (Hobby, Ehrenamt etc.) | | ||
+ | |Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird durch größere Pufferkapazitäten erleichtert |Weiterbildung/ | ||
+ | |flexiblere Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeiter |höherer Erholungseffekt | | ||
+ | | |Erhaltung der Arbeitskraft | | ||
+ | | |„Downshifting“ ? freiwillige Einfachheit (einfach der Lebensstil nicht so viel zu arbeiten) | | ||
+ | |zufriedene Mitarbeiter |zufriedene Mitarbeiter | | ||
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+ | ===== Nachteile der Teilzeitbeschäftigung ===== | ||
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+ | ^ARBEITGEBER ^ARBEITNEHMER | | ||
+ | |höhere Lohnnebenkosten |Lohneinbußen | | ||
+ | |höherer Koordinationsaufwand |„Karriereknick“ | | ||
+ | |evtl. Einschränkung des Direktionsrechts |evtl. Wechsel des Arbeitsplatzes | | ||
+ | | |Nichtberücksichtigung bei Weiterbildungsmaßnahmen | | ||
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+ | \\ **§ 67 PersVG LSA Mitbestimmung in Angelegenheiten der Arbeitnehmer** | ||
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+ | (1) Der Personalrat bestimmt in folgenden Personalangelegenheiten der \\ Arbeitnehmer mit: \\ 1. … \\ 2. … \\ 3. … | ||
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+ | …. \\ 11. Ablehnung eines Antrages auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung aus familiären Gründen | ||
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+ | **Aus der Kommentierung: | ||
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+ | RN 157 \\ Eine mitbestimmungspflichtige Ablehnung in diesem Sinne ist auch dann gegeben, wenn die Dienststelle dem Antrag nur teilweise entspricht oder wenn ein Antrag auf Verlängerung etwa eines Urlaubs aus familiären Gründen abgelehnt wird. | ||
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+ | RN 158 \\ Der Zweck der Mitbestimmung des Personalrats bei diesen ablehnenden Entscheidungen besteht hauptsächlich darin, darauf zu achten, dass evtl. Ablehnungen durch die Dienststelle ermessensfehlerfrei ergehen, insbesondere, | ||
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+ | **Blick über die Grenzen - Teilzeitbeschäftigung in Europa** | ||
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+ | ===== Zusammenfassung ===== | ||
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+ | der Antrag ist fristgerecht einzureichen | ||
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+ | \\ der Arbeitgeber soll im Antrag den Willen des Arbeitnehmers erkennen | ||
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+ | * Beginn der Teilzeitbeschäftigung | ||
+ | * Umfang der Reduzierung | ||
+ | * Verteilung der Arbeitszeit | ||
+ | * Ende der Teilzeitbeschäftigung | ||
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+ | PR in der Mitbestimmung bei der Ablehnung des Teilzeitbegehrens, | ||
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