Begutachtung der Universitätsmedizin Magdeburg

10.07.2009 -  

Das 2006 in Kraft getretene neue Hochschulmedizingesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat die erhofften positiven Wirkungen entfaltet. Zu diesem Ergebnis gelangt der Wissenschaftsrat nach einem Besuch der beiden universitätsmedizinischen Standorte des Landes in Magdeburg und Halle. Die bereits im Jahr 2005 verselbstständigten Universitätsklinika waren durch dieses Gesetz über ein Kooperationsmodell mit den Medizinischen Fakultäten der Universitäten verbunden worden. "Die Medizinischen Fakultäten haben durch das Gesetz und die damit verbundene Reform ihrer Leitungsstrukturen deutlich an Entscheidungsstärke gewonnen", betont der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider. Das vom Land gewählte Kooperationsmodell wird aufgrund verschränkter Leitungsstrukturen den speziellen Anforderungen der Universitätsmedizin in ausreichendem Maß gerecht. Es bietet den Medizinischen Fakultäten Instrumente zur Stärkung von Forschung und Lehre und den Hochschulklinika genügenden Freiraum für die weitere Entwicklung der Krankenversorgung in einem stark wettbewerblich geprägten Umfeld.

Bewährt haben sich auch die Einrichtung der Gemeinsamen Kommission, welche die Strukturbildung beider Medizinstandorte koordiniert, sowie die Zielvereinbarungen, die das Land mit den Medizinfakultäten abgeschlossen hat. Kritisch bewertet wird dagegen die Vorgabe des Landes, den Stellenrahmen auf 60 Professuren pro Standort zu beschränken, die für eine positive Weiterentwicklung der Fakultäten hinderlich ist.

Trotz identischer gesetzlicher Rahmenbedingungen haben sich die Standorte in Magdeburg und Halle in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich entwickelt: Der Universität Magdeburg ist es gelungen, mehrere herausragende Forscherpersönlichkeiten an die Medizinische Fakultät zu berufen, die die beiden Forschungsschwerpunkte "Neurowissenschaften" und "Immunologie einschließlich molekulare Medizin der Entzündung" erfolgreich ausgebaut haben. Von der Qualität der Lehre hat der Wissenschaftsrat einen insgesamt positiven Eindruck gewonnen. Ebenso wurden der Ausbaustand und die weiteren Ausbauplanungen auf dem Campus der Universitätsmedizin als gut bewertet.

Für die Medizinische Fakultät der Universität Halle-Wittenberg und das Universitätsklinikum Halle (Saale) sieht der Wissenschaftsrat dagegen noch großen Verbesserungsbedarf in den Bereichen Forschung und Lehre.So ist es der Universitätsmedizin in Halle bislang noch nicht gelungen, ein klares wissenschaftliches Profil zu erarbeiten und dieses national sichtbar zu machen. Auch die Situation in der Lehre muss verbessert werden. Der Wissenschaftsrat empfiehlt dem Land Sachsen-Anhalt für eine zeitlich begrenzte Dauer die Einsetzung einer externen Expertenkommission, um den universitätsmedizinischen Standort Halle bei seiner weiteren Entwicklung zu begleiten. Darüber hinaus wird dem Land empfohlen, nach dem Restrukturierungsprozess in vier Jahren eine erneute Begutachtung der Universitätsmedizin am Standort Halle durchzuführen.

Hinweis: Die "Stellungnahme zur weiteren Entwicklung der Universitätsmedizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg" (Drs.
9282-09) unter http://www.wissenschaftsrat.de/texte/9282-09.pdf

und die "Stellungnahme zur weiteren Entwicklung der Universitätsmedizin der Martin-Luther-Universität Halle" (Drs.9283-09) werden im Netz als Volltext (www.wissenschaftsrat.de) veröffentlicht, sie können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per E-Mail () angefordert werden.

Quelle: Pressemitteilung des Wissenschaftsrates vom 10. Juli 2009

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