Studienplatztausch

Ein Studienplatztausch vor Beginn des 1. Fachsemesters ist seit dem Wintersemester 20/21 nicht mehr möglich. Aufgrund des neue DoSV- Zulassungsverfahrens bei der Stiftung für Hochschulzulassung können die Bewerber:innen nunmehr selber steuern, an welcher Fakultät sie studieren wollen.

Der Studienplatztausch in höheren Fachsemestern muss kapazitätsneutral erfolgen, d.h. beide Tauschpartner müssen zwingend im gleichen Studiengang und im gleichen Fachsemester an einer deutschen Universität ordentlich und endgültig immatrikuliert sein. Die bis zum Tausch erworbenen Leistungen müssen im Wesentlichen übereinstimmen. Nach dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung werden die klinischen Fachsemester zugrunde gelegt. Bei einem Studienplatztausch in höheren Fachsemestern müssen alle lt. Studienordnung der Medizinischen Fakultät Magdeburg vorgeschriebenen Leistungsnachweise erworben werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf individuelle Sonderregelungen für den Leistungserwerb (z.B. gesonderte Prüfungszeiten, individuelle Studienplanung).

Ein Studienplatztausch ist ausgeschlossen, wenn vom Tauschpartner eine Leistung endgültig nicht bestanden wurde. Der noch bestehende Prüfungsanspruch ist durch das Prüfungsamt der beteiligten Universität auf dem Tauschformular  zu bestätigen. Dem ausgefüllten und unterschriebenen Tauschformular ist das Stammdatenblatt und eine aktuelle Leistungsübersicht des Tauschpartners beizufügen.

Die Tauschanträge für höhere Fachsemester sind in der Regel bis zum 15.3./ 15.9. des Jahres zu stellen. Bei einem Tausch nach dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung verlängert sich die Frist bis 1 Woche nach Bekanntgabe der M1-Prüfungsergebnisse, max. bis 30.3./30.9 des Jahres.

Tauschpartner ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen ein Sprachzeugnis auf höchstem Niveau (DSH-3, TestDaF mind. 19 Punkte in allen Teilbereichen) vorlegen können.

Den Antrag auf Studienplatztausch finden die Medizinstudierenden in unserer Lehrplattform „Moodle“

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vornahme eines Tausches, die Universität ist bis auf die Zustimmung und die Vollzugsakte am Tausch nicht beteiligt. Die Universität unterstützt keinen Tausch, der mit einer materiellen Vorteilnahme verbunden ist.

Dem Tauschantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (inkl. Studienverlauf)
  • aktuelle Leistungsübersicht nach der ÄApprO 2002 (für die Vorklinik Anlage 2a, für die Klinik Anlage 2b) ggf. Physikumszeugnis oder eine vorläufige Bestätigung vom Landesprüfungsamt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) in einfacher Kopie

Letzte Änderung: 19.12.2023 - Ansprechpartner: Webmaster