Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Vielen Beschäftigten fällt es schwer, mit dem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten über ihre Erkrankungen oder Beschwerden zu sprechen. Doch wenn sie dadurch im Beruf länger ausfallen, ist eine Analyse der Situation im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungs­managements sinnvoll. Die Dienstvereinbarung der UMMD zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement bietet einen guten Weg für die Beschäftigten, auf dem sie von geschulten sensibilisierten Ansprechpartnern begleitet werden und soll ermutigen, das Angebot anzunehmen.

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Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Zukunft und für den Erfolg jedes Unternehmens wichtig. Von besonderer Bedeutung sind hierbei Menschen, die selbst täglich helfen, die Gesundheit der ihnen Anvertrauten (Patienten, Kollegen) zu stabilisieren - eben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsmedizin Magdeburg. Dabei geht jeder Mitarbeiter anders mit den täglichen Belastungen durch Arbeit oder Familie um. Abhängig von den individuellen Möglichkeiten, diese täglichen Hürden zu meistern, können langfristige Erkrankungen oder Chronifizierungen entstehen, die längere Arbeitsunfähigkeiten zur Folge haben. Wichtig ist, dass betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während und nach ihrer Erkrankung nicht allein gelassen werden. Dass jemand da ist, um den Weg zur erfolgreichen Wiedereingliederung zu ebnen und als Ansprechpartner für den Betroffenen hilfreich zur Seite zu stehen.

Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement - kurz auch BEM genannt - haben wir ein systematisches Verfahren für die Beschäftigten entwickelt, die mehr als sechs Wochen innerhalb der letzten 12 Monate arbeitsunfähig (krank) waren. Sie werden bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz durch die BEM-Fallbegleitung unterstützt. Ein Patentrezept gibt es hierfür nicht: jede Erkrankung ist anders, wirft Fragen auf und führt zu unterschiedlichen Maßnahmen der Wiedereingliederung. Grundlage für die Arbeit des BEM-Teams bilden die jeweilige Dienstvereinbarung für die A.ö.R. und die FME (Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX).

Letzte Änderung: 02.02.2024 - Ansprechpartner: Webmaster