BEREICH ARBEITSMEDIZIN

Sehvermögen in der Arbeitsmedizin

AG-Leiterinnen Prof. Dr. med. habil. I. Böckelmann und Dr. med. Sabine Darius

Ca. 80 % der Informationen aus der Umwelt erhält der Mensch durch das visuelle System. Die Wichtigkeit dieses Sinnesorganes wird deutlich, wenn man die Verteilung der Gehirnkapazität auf die einzelnen Sinnesorgane betrachtet: 83 % Sehen, 12 % Gehör und 3,5 % Geruch. Der Sehapparat wird in der modernen Arbeitswelt mit der zunehmenden Digitalisierung noch stärker gefordert, so dass eine intakte visuelle Funktion für den Arbeitnehmer immer wichtiger wird.

Unter dem Begriff Sehvermögen versteht man die Gesamtheit aller Funktionen des Sehorgans - Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farbensehen, Adaptationsvermögen, Stellung und Motilität der Augen, stereoskopisches Sehen u. a.

Im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge in Anlehnung an die alten DGUV-Grundsätze (G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“, G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“, G 26 „Tragen von Atemschutzgeräten“ und G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“) und bei Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV, §12, Anlage 6) werden diese visuellen Funktionen geprüft.

Ziel der Arbeitsgruppe ist, es sich mit den verschiedenen visuellen Funktionen (z. B. die Kontrastempfindlichkeit, das dynamische Sehen und das Farbensehen) zu beschäftigen und die endogene und exogene Einflussfaktoren (dazu gehören u.a. auch zahlreiche Arbeitsstoffe, die direkt oder indirekt auf die visuellen Funktionen wirken) auf das Sehvermögen zu untersuchen.

Letzte Änderung: 07.08.2023 - Ansprechpartner:

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